Aus RAD-Sicht sei eine enge Zusammenarbeit mit dem behandelnden Psychiater anzuraten (IV-act. 29). Mit Schreiben vom 16. September 2015 teilte die Vorinstanz dem Beschwerdeführer hierauf mit, sie gewähre ihm Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche (IV-act. 33). Am 15. Oktober 2015 nahm der Beschwerdeführer bei einem Rundgang Einblick in die Arbeitsbereiche Industrie und Elektromontage bei H. in D.; mögliche körperliche Einschränkungen als Folge des Verkehrsunfalls relativierte der Beschwerdeführer und gab an, aus seiner Sicht seien kaum körperliche Einschränkungen in den besichtigten Arbeitsbereichen zu erwarten (IV-act. 40).