Folglich hielt die Verfahrensleitung mit Verfügung vom 8. Dezember 2021 gegenüber dem Beschwerdeführer und der Vorinstanz fest, dass die Gerichtsbegutachtung als abgeschlossen betrachtet werde, und sie gab den Parteien Gelegenheit, zum Beweisergebnis Stellung zu nehmen. Die Beschwerdeführerin äusserte sich hierauf am 10. Januar 2022; dabei beantragte sie neu die Ausrichtung einer ganzen Rente (act. 25). Die IV-Stelle liess sich nicht vernehmen. Seite 3 Erwägungen