Im August 2017 teilte sie der Versicherten mit, dass die Voraussetzungen für Arbeitsvermittlung gegeben seien (act. 5.2/27). Am 6. Oktober 2017 führte sie mit ihr ein Eingliederungsgespräch, in dessen Rahmen die Durchführung eines Aufbautrainings vereinbart wurde (act. 5.2/33). Nach einer entsprechenden Kostengutsprache (act. 5.2/41) startete die Massnahme am 30. Oktober 2017, wurde indes am 20. Dezember 2017 vorzeitig abgebrochen, nachdem die Versicherte immer wieder krankheitsbedingt abwesend war (vgl. act. 5.2/76). In der Folge nahm die IV- Stelle auf Wunsch der Versicherten die Rentenprüfung an die Hand.