Sozialmedizinisch sei relevant, ob der Versicherte mit seinen Augen wieder Traktor fahren dürfe, was aktuell nochmals abgeklärt werde (act. 19.2/37). Am 25. Februar 2019 erfolgte eine Besprechung zwischen der IV-Stelle und dem Versicherten, im Rahmen welcher dieser namentlich über die Rechtslage der Schadenminderungspflicht orientiert wurde (act. 19.2/41). In einer Aktennotiz vom 19. März 2019 hielt die IV-Stelle fest, dass der Versicherte einen erneut negativen Bescheid vom Verkehrsmediziner erhalten habe (act. 19.2/44). Gemäss einer weiteren Aktennotiz vom 18. Oktober 2019 (act.