Gegenstand Rente der Invalidenversicherung Beschwerde gegen die Verfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 16. Juli 2020 Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers (gemäss Replik): 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 16. Juli 2020 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei eine Invalidenrente basierend auf einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% zuzusprechen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge. b) der Vorinstanz (gemäss Vernehmlassung): Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt