Richtig schlimm gehe es seit dem Auszug der Tochter im Sommer 2014. Der Stress habe stetig zugenommen, hinzu sei die Menopause gekommen und es habe sich eine Einsamkeit eingestellt, ihre Betätigung im Haushalt habe abgenommen. Sie habe sich nicht fähig gefühlt, draussen zu existieren, was sich auch in dem Versuch als Turnlehrerin für Senioren gezeigt habe (IV-act. 29/2). Zur Qualifikation hielt die Abklärungsperson fest, dass der RAD eine medizinische Begutachtung empfehle, vorgängig jedoch eine Abklärung vor Ort angezeigt sei zur Festsetzung der Qualifikation und zur Ermittlung allfälliger Einschränkungen im Haushalt (IV-act.