Die Arbeitsfähigkeit bei Austritt wurde vom 28. Juni 2019 bis 27. August 2019 auf 0% eingeschätzt (IV-act. 24/15). Im Austrittsbericht über die geplante zweite Hospitalisation vom 2. September 2019 bis 14. Oktober 2019 wurde ergänzend erwähnt, im Behandlungsverlauf hätten sich Ängste/Überforderungsgefühle bezüglich Austritt und der zukünftigen Lebensgestaltung eingestellt. Vor Austritt sei die Nachsorgeplanung ausführlich besprochen worden (IV-act. 24/9). Neu werde die Beschwerdeführerin durch die H. unterstützt für stützende