In der Biografieanamnese wird berichtet, dass die Beschwerdeführerin nach der Ausbildung zur Turnlehrerin über zwei Jahre in diesem Beruf gearbeitet habe. Nach der Heirat habe sie die erste grosse Krise gehabt, sie habe Angst gehabt Kinder zu bekommen, habe sich erstmals mit dem Leben sehr stark überfordert gefühlt. Ab der Heirat habe sie dann nicht mehr gearbeitet. Da der Ehepartner immer gut finanziell gestellt gewesen sei, habe sie sich niederschwelligen Tätigkeiten wie z.B. Hausfrauenturnen, Seniorenturnen gewidmet (IVact. 20/3). Zur sozialen Situation wird ausgeführt, dass sie früher als Turnlehrerin 50% tätig gewesen sei, aktuell mache sie nur eine Lektion pro Woche (IV-act. 20/3).