Im Austrittsbericht des Psychiatrischen Zentrums D. über den stationären Aufenthalt vom 15. Januar 2019 bis 27. Mai 2019 wird zur Vorgeschichte festgehalten, dass die Beschwerdeführerin berichtet habe, es habe ihr „die Persönlichkeit gefehlt“, um die Arbeit als Turnlehrerin weiter zu schaffen. Nach der Hochzeit – die Beschwerdeführerin ist seit 1989 verheiratet – habe sie nicht mehr gearbeitet, eher sich um den Haushalt gekümmert (IV-act. 20/2). In der Biografieanamnese wird berichtet, dass die Beschwerdeführerin nach der Ausbildung zur Turnlehrerin über zwei Jahre in diesem Beruf gearbeitet habe.