Die Arbeitsfähigkeit bei Austritt wurde auf 0% eingeschätzt (IV-act. 12/5). Im Bericht über den stationären Aufenthalt vom 16. Februar 2016 bis 4. Mai 2016 wurde zur Problematik bei Eintritt ergänzend zu den bisherigen Angaben neu ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin nebst der zunehmenden depressiven Symptomatik über mehrere psychosoziale Belastungsfaktoren berichte, die sie nicht mehr verkraften könne. Der Ehemann baue ein neues Haus, was die Familie sowohl finanziell als auch organisatorisch belaste.