Seit ihre Tochter im Sommer 2014 von zu Hause ausgezogen sei und das Sportgymnasium F. besuche, seien ihre Kompensationsmechanismen erschöpft. Weiter wird in der Sozialanamnese berichtet, dass die Beschwerdeführerin das Turnlehrerinnenseminar absolviert habe, aber nur kurze Zeit als Turnlehrerin beschäftigt gewesen sei, da sie sich schnell überfordert gefühlt habe. Aktuell bestehe keine berufliche Anstellung (IV-act.