Die Beschwerdeführerin stellt sich im Wesentlichen auf den Standpunkt, die IV-Stelle habe die falsche Methode angewendet, um den Invaliditätsgrad zu bestimmen. Im Abklärungsbericht Haushalt werde festgehalten, dass sie als Hausfrau zu qualifizieren sei und sie dieser Einstufung zugestimmt habe. Sie sei aber nicht gefragt worden, was sie tun würde, wenn sie gesund wäre. Wäre sie gesund, würde sie aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer familiären