Die Aussage der Beschwerdeführerin, sie würde im Gesundheitsfall arbeiten, lasse sich nicht objektivieren, ebensowenig wie die Aussage, sie leide seit 1989 an Depressionen. Die von der Ärztin des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) empfohlene Begutachtung sei hinfällig bei der Qualifikation als Hausfrau, ebenso ein Einkommensvergleich. Der Abklärungsbericht Haushalt sei in jeglicher Hinsicht korrekt (act. 8).