Seite 2 C. Gegen die Verfügung vom 22. Juni 2020 liess A. am 24. August 2020 mit den eingangs erwähnten Anträgen Beschwerde beim Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden erheben (act. 1). Mit Eingabe vom 4. September 2020 passte sie ihre Anträge an (act. 6). Die IV-Stelle beantragte mit Vernehmlassung vom 17. September 2020 die Abweisung der Beschwerde (act. 8). Am 3. November 2020 liess A. die Replik einreichen (act. 12). Die IV- Stelle verzichtete stillschweigend auf eine Duplik. Erwägungen