A. Die am XX.XX.1961 geborene A. meldete sich am 13. Oktober 2018 wegen Depressionen bei der IV-Stelle des Kantons Appenzell Ausserrhoden zum Bezug von Invalidenleistungen an (IV-act. 1). Die IV-Stelle klärte in der Folge den erwerblichen und medizinischen Sachverhalt ab und führte unter anderem eine Haushaltsabklärung durch (IV-act. 29). Mit Schreiben vom 25. Januar 2019 wurde A. mitgeteilt, dass aufgrund ihrer Nichterwerbstätigkeit keine Eingliederungsmassnahmen angezeigt seien (IV-act. 11).