2.4 Der aktuelle bzw. künftige Anspruch auf allfällige Rentenleistungen gegenüber der Invalidenversicherung hängt davon ab, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Rentenzusprache im konkreten Fall im Zeitpunkt der leistungseinstellenden Verfügung der Vorinstanz, die im vorliegenden Verfahren angefochten ist, nach erneut vorzunehmender Beurteilung erfüllt waren oder nicht.