Eine weitere Besserung ist nicht zu erwarten“ (IV-act. 180, S. 7), sprach die Vorinstanz dem Beschwerdeführer bei einem Invaliditätsgrad von 65% ab 1. April 2000 eine halbe und ab 1. Januar 2004 eine Dreiviertelrente zu (IV-act. 185). Das Seite 14 dem Einkommensvergleich zugrunde gelegte Invalideneinkommen belief sich auf Fr. 25‘000.--, entsprechend dem Lohn, den der Beschwerdeführer damals als Koch im Rahmen seiner 50%-Anstellung tatsächlich verdiente (IV-act. 181); das Validenein-kom- men wurde mit Fr. 71‘719.-- beziffert.