Im April 2007 holte die Vorinstanz zudem einen aktuellen Arztbericht beim Hausarzt des Beschwerdeführers ein, welcher ihm eine 50%-ige Arbeitsfähigkeit attestierte (IV-act. 176). Im RAD-Bericht vom 17. April 2007 (IV-act. 178) kam Dr. I. unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Unterlagen und nach einer zusätzlichen Rücksprache mit dem Berufsberater zu folgendem Schluss: „Obwohl medizin.-theoretisch eine 80%-ige AF vorliegt, sind sich alle, die mit der Eingliederung der vP direkt beschäftigt sind, einig, dass aktuell «nur» eine 50-% AF wirtschaftlich umsetzbar ist. Versuche mit höherer Beschäftigung sind gescheitert.