 Nachdem der Beschwerdeführer im Februar 2007 bei einer Besprechung mit der Vorinstanz erklärt hatte, er könne an der aktuellen Stelle als Koch lediglich in einem Pensum von 50% arbeiten, holte die Vorinstanz beim aktuellen Arbeitgeber eine Einschätzung zur Situation ein. Dieser berichtete, das Pensum von 50% gehe sehr gut, mehr wäre aber kritisch und gehe nicht, obwohl theoretisch die Möglichkeit bestünde, dass der Beschwerdeführer sein Pensum erhöhen würde (IV-act. 172). Im April 2007 holte die Vorinstanz zudem einen aktuellen Arztbericht beim Hausarzt des Beschwerdeführers ein, welcher ihm eine 50%-ige Arbeitsfähigkeit attestierte (IV-act. 176).