Mit diesen Ausführungen nahm Dr. B. anscheinend Bezug auf die rezidivierende depressive Störung, wie sie z.T. aus den spärlich vorhandenen Behandlungsberichten hervorgeht. Soweit also der RAD annimmt, dass es an einer besonderen Schwere der depressiven Erkrankung, die die medizinisch-theoretische Arbeitsfähigkeit