Berücksichtigt man, dass für den relevanten Vergleichszeitraum einzig ein stationärer Aufenthalt in der Klinik Herisau vom 13. bis 26. Juli 2010 dokumentiert ist, entsprechen die angegebenen stationären bzw. halbstationären Therapien, welchen sich die Beschwerdeführerin im Jahr 2019 unterzog, einer deutlichen Zunahme solcher Klinikaufenthalte. Damit liegt wiederum ein Indiz für die von der Beschwerdeführerin behauptete Verschlechterung des Gesundheitszustands vor. Was die IV-Stelle betrifft, hatte diese aufgrund des Berichts von Dr. B. grundsätzlich Kenntnis von den (halb-)stationären Aufenthalten. Auf den Beizug der entsprechenden Behandlungs- bzw. Austrittsberichte