3.1-61/129). Weiter wurde ausgeführt, dass in der momentanen depressiven Phase die bisherige Tätigkeit wegen Konzentrations- und Antriebsstörungen, Stimmungsschwankungen und rascher Ermüdbarkeit nicht zumutbar sei. Andere Tätigkeiten seien dem Beschwerdeführer nicht zumutbar, weil die Kombination der körperlichen zusammen mit der depressiven Störung in näherer Zukunft nicht an eine Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit denken lasse (IV-act. 3.1-62f/129).