Seite 2 instabil zu betrachten und die Arbeitsfähigkeit könne noch nicht beurteilt werden (act. 7.2/129). Im Zuge weiterer Abklärungen durch die IV-Stelle sah Dr. B. schliesslich am 21. Juni 2018 die Veranlassung eines polydisziplinären Gutachtens als angezeigt (act. 7.2/142). Dieses wurde in der Folge von der IV-Stelle in die Wege geleitet; der betreffende Auftrag ging an C. Gestützt auf ihre Untersuchungen im September 2018 erstattete die C. ihr Gutachten am 14. Dezember 2018 (act.