4.3 a) Was das Valideneinkommen betrifft, hatte die Beschwerdeführerin ursprünglich den Beruf der Graphikerin erlernt und 1999 abgeschlossen. Eine entsprechende Tätigkeit hatte sie anschliessend während 5 Jahren inne, bevor sie von 2005 bis 2011 erfolgreich ein Kunststudium absolvierte. In den folgenden Jahren übte sie verschiedene Jobs in Galerien, Ausstellungen, Restaurants etc. aus. 2014/15 hatte sie anscheinend noch zwei Semester Philosophie studiert. Im Januar 2016 kehrte sie in die Schweiz zurück, wo sie ein Studium der Kunsttherapie in Angriff nahm und daneben wiederum in verschiedenen Jobs tätig war (vgl. Protokoll Assessmentgespräch vom 27. Oktober 2017, IV-act.