Aus gutachterlicher Sicht könnte medizinisch-theoretisch von einer Präsenzzeit von bis zu 8 Stunden bei einer Leistungsfähigkeit von 75% ausgegangen werden. Dies gelte allerdings nur für diejenigen Tätigkeiten, welche die Explorandin nicht als stressbelastet empfände und nicht mit einer Überforderungsreaktion beantwortet werde. Von daher müsse hier wohl ein gewisses Spektrum aufgetan werden, welches von ca. 60% für Dienstleistungsberufe bis 75% für kreative Tätigkeiten, welche ihr optimal liegen, reiche. Was die Frage nach einer Verweistätigkeit angehe, müsste eine solche inhaltlich den natürlichen Interessen der Explorandin entgegenkommen, von ihr nicht als „entfremdet“ aufgefasst werden.