Inkonsistent sei auch ihr Lebensstil, welcher im Bereich Erwerbstätigkeit einer schweren Behinderung entspreche, im privaten Bereich letztlich aber das meiste enthalte, was den üblichen menschlichen Bedürfnissen eines gesunden Individuums entspreche (Beziehungen, Hobbys, Autofahren, früher auch ausgedehnte Reisen). Schliesslich frappiere auch ein augenscheinlicher Widerspruch zwischen Risikofreudigkeit, wenn es z.B. um den Genuss illegaler Drogen gehe und ihrem akzentuierten Vermeidungsverhalten, wenn es darum gehe, leistungsmässige Herausforderungen anzugehen, was aber im Grunde nicht durch eine krankheitswertige Störung erklärt werden könne.