Zur Bestimmung des jährlichen Invalideneinkommens ist dabei noch die Nominallohnentwicklung bis ins Jahr 2018 zu berücksichtigen, da die beiden Vergleichseinkommen auf derselben Grundlage ermittelt werden müssen (vgl. dazu Urteil des Bundesgerichts 9C_560/2008 vom 12. Dezember 2008 E. 3.4.3 sowie BGE 129 V 222 E. 4.1). In diesem Sinne errechnet sich für das Jahr 2018 unter Berücksichtigung einer betriebsüblichen Wochenarbeitszeit im Jahr 2018 von 41,7 Stunden, einer Nominallohnentwicklung von 0,4 % im Jahr 2017 und 0,5 % im Jahr 2018 ein erzielbares Invalideneinkommen von Fr. 71‘269.-- (Fr. 5‘646.-- x 12 Monate : 40 Stunden/Woche x 41,7 Stunden/Woche x 1,004 x 1,005).