regelmässiges Arbeiten mit vibrierenden oder schlagenden Geräten mit der linken Hand (rechts diesbezüglich keine Einschränkungen); Arbeiten, die Feinmotorik und Finger- spitzen-Sensibilität der linken Hand erfordern; Arbeiten auf Leitern und Gerüsten (polydisziplinäres Gutachten, S. 38). Basierend auf den zitierten gutachterlichen Einschätzungen ist nachfolgend die Invaliditätsbemessung vorzunehmen. 6.3 Zur Beurteilung der konkreten erwerblichen Auswirkungen ist ein Einkommensvergleich durchzuführen (vgl. E. 6.1).