Ab dem 26. Juli 2010 hatte er wieder voll in der angestammten Tätigkeit bei seiner damaligen Arbeitgeberin, der L., gearbeitet, bis zum 6. September 2010, anschliessend bestand von Neuem eine volle Arbeitsunfähigkeit (act. 8.2/78). Ab dem 1. November 2010 hatte der Versicherte wieder zu 50 % gearbeitet, wobei er dabei aber anscheinend keine volle Leistung erbrachte (act. 8.2/86 f.). Zwischen dem 4. und 18. April 2011 bestand ein weiteres Mal eine volle Arbeitsunfähigkeit, anschliessend lag sie wieder bei 50 % (act. 8.2/106).