Diese Beurteilung ist für massgebend zu erklären, wenn auch das Gutachten des G. die Beschwerden der beiden Schultergelenke nur möglicherweise unfallkausal ansah (act. 27, S. 9 und 13). Jedenfalls scheinen die Schulterbeschwerden des Versicherten von einiger Erheblichkeit zu sein. Laut dem orthopädischen Gutachten der I. hat der Versicherte über starke Schmerzen in der linken Schulter bei Belastungen mit Verstärkungen bei Tätigkeiten über der Horizontalen berichtet (act. 27, S. 13).