In diesem Zusammenhang ist etwa zu beachten, dass der Versicherte am 19. Oktober 2012 gegenüber der Versicherung B. erklärt hatte, eine Therapie (Physio usw.) werde nicht mehr durchgeführt (act. 8.2/198). Bei der nächsten Besprechung vom 5. Dezember 2012 hatte er sodann angegeben, Nachkontrollen im K. (Schmerzklinik, neuropsychologische Abteilung) seien keine mehr vorgesehen (act. 8.2/206).