Diesbezüglich sei im Sinne obiger Erwägungen (E. 5.6.2) nochmals darauf hingewiesen, dass mit Ausnahme des linken Handgelenks alle Frakturen konservativ behandelt werden konnten. Soweit der Beschwerdeführer etwa geltend macht, er sei noch im September 2015 sowie im Mai/Juni 2017 im Palliativzentrum des Spitals Q. hospitalisiert gewesen, mithin über 7 Jahre nach dem Unfallereignis, was einer ungewöhnlich langen Dauer entspreche, ist dies grundsätzlich zutreffend, doch erfolgte die Behandlung im Spital Q. klarerweise ausschliesslich aufgrund der Chronifizierung der Schmerzen, stand mithin nicht im Zusammenhang mit rein