b) Vorliegend kann aufgrund des medizinischen Dossiers nicht von einer ungewöhnlich langen Dauer der ärztlichen Behandlung der unfallbedingten rein somatischen Beschwerden ausgegangen werden. Diesbezüglich sei im Sinne obiger Erwägungen (E. 5.6.2) nochmals darauf hingewiesen, dass mit Ausnahme des linken Handgelenks alle Frakturen konservativ behandelt werden konnten.