An dieser Einschätzung ändern auch die vom Beschwerdeführer im Rahmen seiner Replik zitierten Präjudizien nichts. Es sei auch diesbezüglich auf die vorinstanzlichen Erwägungen verwiesen: So hatte sich der Betroffene im Urteil des Bundesgerichts 8C_116/2009 vom 26. Juni 2009 E. 5.2 eine instabile Fraktur eines Lendenwirbelkörpers zugezogen. Eine