Bezüglich der vom Versicherten im Rahmen des Unfalls vom XX.XX.2009 erlittenen Verletzungen sei hier zunächst auf den Austrittsbericht des Universitätsspitals D. vom 21. Dezember 2009 verwiesen. Laut der Diagnoseliste hatte der Beschwerdeführer nebst dem mittelschweren Schädel-Hirn-Trauma Gesichtsschädelfrakturen erlitten, ein Thoraxtrauma mit namentlich Rippenserienfraktur sowie eine intraartikuläre, mehrfragmentäre Radiusfraktur links (act. 8.2/4). Mit Ausnahme der Radiusfraktur, welche am 17. Dezember 2009 operativ versorgt wurde, heilten alle Frakturen konservativ (vgl. polydisziplinäres Gutachten, S. 32).