Seite 14 5.5 Laut dem […] hat sich der Unfall vom XX.XX.2009 wie folgt zugetragen: Der Beschwerdeführer und sein Arbeitskollege montierten ein Industriefalttor bei der Tiefgarageneinfahrt einer Liegenschaft. Hierzu befanden sie sich auf einem Rollgerüst in ca. 2,5 Metern Höhe. Da die Einfahrt ein Gefälle aufwies, sicherten sie die Räder des Gerüstes mit Keilen und Kanthölzern. Plötzlich rollte das Gerüst die Einfahrt hinunter. Der Beschwerdeführer fiel vom Gerüst auf den Betonboden. Sein Arbeitskollege konnte sich am Gerüst festhalten und wurde nicht verletzt (act.