Zusätzlich zu den somatischen Einschränkungen führten jedoch die als Folge des Unfalls vom XX.XX.2009 erlittenen psychischen Gesundheitsschäden zu einer Arbeitsunfähigkeit von 45 %. Tätigkeiten, welche Schmerzen und dadurch die depressive Symptomatik verstärkten, seien nicht zumutbar. Aufgrund nicht valider Befunde könne aus neuropsychologischer Sicht die Arbeitsfähigkeit nicht beurteilt werden.