Inzwischen habe der Beschwerdeführer auch über Rückenbeschwerden geklagt. Abklärungen hätten degenerative Veränderungen aber keine Traumafolgen an der BWS und LWS gezeigt. Schulterbeschwerden rechts seien als Folgen eines Unfallereignisses vom XX.XX.2006 anerkannt worden. 3.3 Die Gutachter kamen letztlich zu folgenden Einschätzungen (Polydisziplinäres Gutachten, S. 35): Infolge der somatischen Einschränkungen sei eine ganztägige vollzeitliche adaptierte Arbeit möglich.