Aufgrund der Schulterbeschwerden links sei am 7. September 2010 das arthtroskopische Débridement des Bizeps-Sehnen-Ankers und des Labrum glenoidale sowie die subacromiale Dekompression der linken Schulter vorgenommen worden. Auch dieser Eingriff sei von der Versicherung B. als unfallkausal übernommen worden. Am 1. November 2010 habe der Versicherte wieder zu 50 % gearbeitet, gemäss Arbeitgeber jedoch mit reduzierter Leistung. Es sei ein Arbeitsplatzwechsel diskutiert worden.