Ab dem 26. Juli 2010 habe der Versicherte wieder voll in der angestammten Tätigkeit bei der Firma L. gearbeitet, jedoch mit Einschränkungen von Seiten der linken Hand. Hier habe man als Folge des Eingriffs eine Schädigung des Nervus medianus carpal bzw. des Ramus cutaneus palmaris mit entsprechender Sensibilitätsstörung und des Astes zum M. abductor pollicis brevis festgestellt. Daher sei am 1. Oktober 2010 eine Neurolyse der beiden Nervenäste durchgeführt worden. In der Folge habe die Motorik gebessert. Es seien jedoch schmerzhafte Sensibilitätsstörungen verblieben.