Seite 7 vorübergehenden Leistungen mit gleichzeitiger Prüfung des Anspruchs auf eine Invalidenrente und eine Integritätsentschädigung abzuschliessen (BGE 134 V 109 E. 4.1 mit Hinweisen). 3. Im Folgenden ist zunächst der medizinische Sachverhalt – wie er sich aufgrund des Gerichtsgutachtens der I. mit den medizinischen Fachdisziplinen Orthopädie-Traumatologie, Neurologie, Neuropsychologie und Psychiatrie präsentiert – darzustellen.