Auf Gewährung des rechtlichen Gehörs hin (act. 22) äusserte keine der beiden Parteien Ablehnungsgründe gegen die vorgeschlagenen Gutachter, woraufhin die Verfahrensleitung der I. den Gutachterauftrag definitiv erteilte (act. 23). Die gutachterlichen Untersuchungen fanden zwischen dem 12. Oktober und dem 3. Dezember 2020 statt.