Danebst unterbreitete sie dem Gericht eine Reihe von Fragen im Hinblick auf die Begutachtung (act. 19). Nachdem das Obergericht bei der I. eine Anfrage für eine Begutachtung getätigt und einen entsprechenden Fragekatalog präsentiert hatte (act. 20), antwortete die Gutachterstelle mit Schreiben vom 11. Mai 2020, in welchem sie die für die Begutachtung vorgesehenen Personen bekanntgab (act. 21). Auf Gewährung des rechtlichen Gehörs hin (act. 22) äusserte keine der beiden Parteien Ablehnungsgründe gegen die vorgeschlagenen Gutachter, woraufhin die Verfahrensleitung der I. den Gutachterauftrag definitiv erteilte (act. 23).