Seite 3 C. Gegen die nämliche Verfügung richtet sich die vorliegende Beschwerde des durch RA AA. vertretenen Versicherten vom 14. Januar 2019, mit dem eingangs zitierten Rechtsbegehren (act. 1). Die Vernehmlassung der Vorinstanz mit dem Antrag auf Beschwerdeabweisung folgte am 20. Februar 2019 (act. 7). Mit Replik vom 28. Mai 2019 hielt der Beschwerdeführer unverändert an seinem Rechtsbegehren fest (act. 12), des Gleichen die Versicherung B. in ihrer Duplik vom 26. Juni 2019 (act. 14).