B. Nachdem der kreisärztliche Dienst der Versicherung B. bezüglich Beurteilung der verbliebenen Unfallfolgen am 18. Juni 2015 ein polydisziplinäres Gutachten für angezeigt hielt, gab die Versicherung B. beim Spital E., Kantonsspital F., eine entsprechende medizinische Abklärung in Auftrag (act. 8.2/382). Die vom Kantonsspital F. erstattete Expertise mit Redaktionsdatum vom 17. April 2016 gelangte basierend auf den untersuchten Disziplinen Neurologie, Orthopädie, Neuropsychologie und Psychiatrie zum Ergebnis, dass eine leichte körperliche Arbeit für höchstens 2-3 Stunden pro Tag aufrecht erhalten werden könne. Der Integritätsschaden betrage 50 % (act.