A. Der am XX.XX.1972 geborene A. war seit dem 7. Juli 1997 als Monteur bei der C. angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Versicherung B. obligatorisch gegen die Folgen von Berufsund Nichtberufsunfällen versichert. Am XX.XX.2009 stürzte er im Rahmen seiner Arbeit aus 2.7 Metern Höhe von einem Rollgerüst und schlug auf dem Boden auf (Schadenmeldung […] vom XX.XX.2009, act. 8.2/96; […] vom XX.XX.2010, act. 8.2/7). Das erstbehandelnde Universitätsspital D. diagnostizierte in seinem Bericht vom XX.XX.2009 ein mittelschweres Schädel-Hirn-Trauma, Gesichtsschädelfrakturen, ein Thoraxtrauma sowie eine intraartikuläre, mehrfragmentäre Radiusfraktur links.