7.2 Vorliegend hatte die IV-Stelle der Versicherten (nach Vorliegen des Verlaufsgutachtens) am 20. August 2019 ein Schreiben zugestellt, in welchem sie darlegte, sie wolle ihr im Rahmen der laufenden Rentenrevision die Möglichkeiten ihrer Unterstützung aufzeigen und besprechen, und sie lud die Versicherte zu einem persönlichen Gespräch auf den 11. September 2019 ein (IV-act. 63). Die Beschwerdeführerin war zu dem Termin anscheinend nicht erschienen und die IV-Stelle hatte ihr in der Folge mit Vorbescheid vom 25. September 2019 die Einstellung der Invalidenrente in Aussicht gestellt und schliesslich – nach Ausbleiben