Gerade vor diesem Hintergrund lassen sich die von Dr. B. gestellten Diagnosen schwer nachvollziehen; seinen Ausführungen lässt sich namentlich nicht entnehmen, dass es im Verlauf aus psychiatrischer Sicht zu einer Verschlechterung gekommen sein soll. Da die medizinische Beurteilung von Dr. B. im Ergebnis nicht für massgebend erklärt werden kann, ist auch dessen Einschätzung der Arbeitsfähigkeit nicht zu folgen, welche angeblich nur 30 % im geschützten Rahmen betrage.