hand eines strukturierten Interviews ausgeschlossen werden können. Auch liessen sich die behaupteten rezidivierenden depressiven Phasen retrospektiv nicht nachweisen (Verlaufsgutachten, S. 89). Im Übrigen weist die MEDAS Bern schlüssig darauf hin, dass im ausführlichen Austrittsbericht der Klinik C. vom 15. Mai 2013 (IV- act. 1.2, S. 131) keine psychiatrische Diagnose gestellt wurde und in der Folge bis Ende 2017 keine psychiatrische Behandlung mehr dokumentiert ist. Gerade vor diesem Hintergrund lassen sich die von Dr. B. gestellten Diagnosen schwer nachvollziehen;