Seite 11 an konkreten Indizien in den Berichten von Dr. B., welche begründete Zweifel an der MEDAS-Begutachtung hervorrufen. Der sowohl für das Erstgutachten als auch das Verlaufsgutachten zuständig gewesene Psychiater begründete nachvollziehbar, dass die von der Versicherten beschriebenen Schmerzen aus psychiatrischer versicherungsmedizinischer Sicht nicht vorwiegend psychisch/somatoform zu deuten seien, und er erläuterte eingehend, weshalb die Versicherte über hinreichende Ressourcen verfüge (Verlaufsgutachten, S. 91).